Blogbeiträge der Schönheitschirurgie e-sthetic in Essen

Was unterscheidet eine Klinik von einer Praxis und Praxisklinik?

Wir sind eine staatlich anerkannte bzw. konzessionierte Privatklinik.

Meistens findet die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit außerhalb von Krankenhäusern letztlich in einer Praxis statt, welche die klassische Form einer selbst bestimmten Tätigkeit des niedergelassenen Arztes ist.

Die Bundesärztekammer sowie die Ärztekammern der Länder verlangen darüber hinaus zum Führen der Bezeichnung Praxisklinik eine weiterführende Praxisausstattung und Praxisstruktur, welche sich deutlich zu der einer klassischen Arzt-Praxis unterscheiden. Sollte es dann z.B. bei geplanten ambulanten Operationen zur Notwendigkeit einer ärztlichen bzw. pflegerischen Betreuung über Nacht kommen, so muss dies durch entsprechende Maßnahmen vor Ort nach anerkannten Qualitätssicherungsregeln auch sichergestellt sein. Hierzu zählen apparative, organisatorische und personelle Vorkehrungen. Eine staatlich anerkannte Klinik geht bzgl. der Sicherheitserfordernisse noch weiter.

 

Sie wünschen einen unverbindlichen Beratungstermin?

Gerne vereinbaren wir ein Erstgespräch in unserer Privatklinik

 

Privatkliniken erfordern eine weiterführende Zulassung

Wenn Sie sich für eine Behandlung oder eine Operation in der e-sthetic® Klinik in Essen entscheiden, begeben Sie sich in die Hände einer staatlich anerkannten bzw. konzessionierten Privatklinik.

Aber was steckt eigentlich hinter dem Begriff der Privatklinik?

Es ist für den Klinikleiter Dr. med. Daniel Talanow ein besonderes Anliegen, über die Klinik-Konzession nach § 30 Gewerbeordnung (GewO) und die damit verbundenen Vorteile für die Patienten zu informieren und aufzuklären. Eine staatlich anerkannte Privatklinik bedarf zur Benennung und zum Betrieb einer besonderen behördlichen Erlaubnis nach §30 GewO.

Für die Zulassung werden von den Behörden (Ordnungsamt, Bauamt, Gesundheitsamt, Bezirksregierung) dabei vielfältige und weitreichende Auflagen gefordert: Auskünfte aus verschiedenen Zentralregistern, Führungszeugnisse, diverse Nachweise über die Arbeitsbereiche mit nachgewiesenen Baugenehmigungen, Nachweise der qualifizierten ärztlichen Leitung mit Vorlage einer für die Fachrichtung der Klinik abgeschlossenen Weiterbildung zum Facharzt, detaillierte Nachweise und Qualifikationen über das in der Klinik tätige Personal, amtliche Lagepläne, Bau- und Betriebsbeschreibungen, Nachweise über Patienten- und Behandlungszimmer, Maßnahmen zur Vorsorge und Beherrschung von Komplikationen, apparative (Notfall-) Ausstattungen, Sicherstellung der Patientenverpflegung, Ruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Brandschutzmaßnahmen, Vorhandensein einer Sicherheitsstromversorgung (USV), Raumlufttechnische Anlagen (RLTA), (Betten-)Aufzüge, Hygienegutachten und Hygienepläne, Stellenpläne der personellen Besetzung, Indikationsverzeichnisse, Dienstanweisungen für Ärzte und medizinisches Personal etc.

Erst nach einer strengen behördlichen Begutachtung kann eine entsprechende staatlich-anerkannte Genehmigung erteilt werden. Eine fehlerhafte bzw. unwahre Benennung einer Arztpraxis als Klinik (clinic) oder Praxisklinik kann zudem berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Folgen mit sich bringen.

Für die e-sthetic® Klinik in Essen stellen diese vollständig erbrachten und detailliert nachweisbaren Auflagen zur Konzession somit auch ein wesentliches Qualitätsmerkmal dar. Wir betrachten diese behördlichen Auflagen dabei als Mindestanforderungen für eine größtmögliche Patientensicherheit.

 

Privatklinik: Unser Service wird Sie überzeugen!

Unsere top-moderne Privatklinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Essen ermöglicht es, die sehr individuellen und anspruchsvollen Behandlungen und Operationen nach höchsten Standards durchführen zu können. 
Genauso wichtig aber, wie unser Anspruch bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, sind für die Patienten unsere stark serviceorientierten Leistungen mit spürbarer Empathie und ehrlicher Sympathie:

  • Individualität: Kein Patient ist gleich! In einem ruhigen und ausführlichen Beratungsgespräch werden individuelle Wünsche und Ziele der Patienten herausgearbeitet und besprochen.
  • Behandlungszeit: Dr. Daniel Talanow nimmt sich für seine Patienten die Zeit, die für eine ruhige und ausführliche Vorbesprechung, für eine akribische Nachuntersuchung und eventuell auftretende Fragen notwendig ist. Egal ob vor, während und nach einer Behandlung oder Operation.
  • Bester Service: Sie haben z.B. Fragen zu einer möglichen Unterbringung Ihrer Angehörigen in einem der umliegenden Hotels oder möchten eine Empfehlung von uns für den Besuch von Essener Sehenswürdigkeiten? Sprechen Sie uns hierfür gerne an!
  • Modernste Qualitätsstandards: Topmoderne Ausstattung des OPs z.B. mit Raumluftklasse I - Ventilation, Vorhandensein einer zentralen Sterilisationsabteilung, Vollklimatisierung, kostenfreies WLAN etc.

Sie haben eventuell noch weitere Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt online oder per Telefon mit uns auf.

Das gesamte Team der e-sthetic® Privatklinik in Essen freut sich auf Sie!

Stand: 17.10.2018

Zurück