Blogbeiträge der Schönheitschirurgie e-sthetic in Essen

Wann trägt die Krankenkasse Kosten einer Brustvergrößerung?

Krankenkassen übernehmen nur unter konkreten Voraussetzungen Kosten einer Schönheits-OP

Oft ist eine Brustvergrößerung durch Implantate mit einem persönlichen finanziellen Aufwand verbunden. Deshalb wünschen sich viele Frauen die Möglichkeit einer Kostenübernahme dieser Operation durch die Krankenkasse. Gerne wollen wir Ihnen im Folgenden einige Voraussetzungen nennen, die erfüllt werden müssen, um eine Zusage der Krankenkasse für die anfallenden Kosten erhalten zu können.

 

Sie wünschen einen unverbindlichen Beratungstermin?

Gerne vereinbaren wir ein Erstgespräch in unserer Privatklinik


In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Brustoperation?

Grundsätzlich hängt die Kostenübernahme der Krankenkasse für eine Brustvergrößerung davon ab, ob eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Diese kann sowohl körperliche als auch psychische Gründe haben. Die meist rein optischen Wunschleistungen am eigenen Körper zählen hier nicht dazu. Eine Erstattung können Sie ggf. bei den folgenden Umständen erzielen:

  • Wenn eine spezielle Untersuchung durch einen Arzt auf eine eventuelle Genmutation bzgl. einer Brustkrebserkrankung hinweisen sollte und eine schwerwiegende Erkrankung der Brust somit zu erwarten ist. Übernommen werden in diesem Fall die Kosten einer Operation zur “Amputation”, aber auch zum Brustaufbau mit Implantaten.
  • Wenn nach einer Brustkrebs-Operation eine Wiederherstellung der Brust erfolgen soll.
  • Wenn die Brust aufgrund von Krankheiten oder Unfällen stark deformiert oder entstellt ist.
  • Wenn Anlagestörungen der Brust vorliegen, zum Beispiel eine Unterentwicklung, überzählige Anlagen der Brust oder mehr als zwei Brustwarzen.
  • Wenn gravierende Größenunterschiede der Brüste vorliegen (Mammaasymmetrie).

Was benötigen Sie für eine Kostenübernahme?

In erster Linie ist ein Gespräch mit der Klinik oder dem Arzt anzuraten, um erst einmal die Situation und die Gründe einer Kostenübernahme für eine Brustvergrößerung zu klären. Wird dann eine Kostenübernahme als sinnvoll eingestuft, benötigt die Krankenkasse einen schriftlich ausgefüllten Antrag für diese. In diesem Antrag sollte möglichst ausführlich beschrieben werden, welche Beschwerden vorliegen und wie eine Brustoperation das Leben, das Wohlbefinden und auch den Körper zum Positiven beeinflussen wird. Dieser Antrag muss in jedem Fall immer vor der Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Auch die Anfertigung eines Kostenvoranschlags macht Sinn, um diesen ebenfalls vorher einzureichen.

Des Weiteren sollte möglichst ein Gutachten des Arztes oder Gynäkologen über die Beschaffenheit und Problematik der Brust vorliegen. Um die Situation besser darstellen zu können, wären neben einem Bericht auch Bilder zur Dokumentation sinnvoll. Zusätzlich wird von Ihnen oft noch ein persönliches Schreiben erwartet, in welchem Sie schildern sollen, weshalb eine Kostenübernahme beantragt wird. Sollten Sie ausschließlich einen psychischen Leidensdruck angeben, wird einer Übernahme meist nicht zugestimmt, da dann vermutlich der Weg einer Psychotherapie anzuraten wäre.

Wie kann man bei einer Ablehnung vorgehen?

Sollte die Krankenkasse den Antrag auf die Kostenübernahme ablehnen, gibt es die Möglichkeit, Klage einzureichen. Hierfür müssen Sie innerhalb der Frist von sechs Wochen nach Ablehnung einen Widerspruch anfertigen. Dieser sollte dann mit weiteren ausführlichen Berichten und Gutachten zu einer erneuten Antragstellung eingereicht werden.

In Deutschland gehören Brustoperationen zu den häufigsten Eingriffen in der ästhetisch-plastischen Chirurgie. Mit e-sthetic haben Sie eine Klinik, die eine jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet vorzuweisen hat. Brustvergrößerungen durch Implantate oder Eigenfett, Bruststraffungen, aber auch Brustkorrekturen bei Fehlbildungen gehören zu den Schwerpunkten der Klinik und werden für die Patientinnen so schonend wie möglich durchgeführt. Außerdem achten wir in höchstem Maße darauf, dass die verwendeten Implantate den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

Stand: 10.01.2019

Zurück